Kosten

Die Vergütung für unsere Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet, wobei unterschiedliche Gebührensätze existieren. Maßgeblich ist daher der Streitwert und nicht der Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit.

Abweichend vom RVG kann die Vergütung für unsere Tätigkeit im Einzelfall durch Vergütungsvereinbarung erfolgen.

Die Kosten für eine Erstberatung für Verbraucher liegen zwischen 25,00 Euro und 190,00 Euro netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie die Versicherungspolice/ Versicherungsschein mit. In vielen Fällen werden unsere Gebühren von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet. Eine solche Rechtsschutzversicherung ist vor allem bei Verkehrsunfällen, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen hilfreich. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus Ihren allgemeinen Rechtsschutzbedingungen.